FÖRDERUNG VON DER HALLE FOUNDATION

ANTRAGSVERFAHREN

Antragsfristen

Vorstandssitzungen finden in der Regel im Winter, Sommer und Herbst eines jeden Jahres statt. Zwischen diesen Sitzungen werden normalerweise keine Förderanträge bearbeitet.

Die Antragsfrist  für den aktuellen Förderzyklus endet am 15. Oktober. Bewerber werden gebeten, die Webseite der Stiftung zu konsultieren und sich gegebenenfalls rechtzeitig vor Ablauf der Fristen an den Geschäftsführer zu wenden, um Fragen bezüglich der Voraussetzungen und Anforderungen der Anträge zu klären. Der Stiftungsrat wird die Anträge voraussichtlich in den ersten Wochen von Dezember betrachten.

Qualifizierungsvoraussetzungen

Um sich für eine Förderung durch die Halle Stiftung zu qualifizieren, muß Ihre Organisation eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in Georgia ansässig
  • Sie sind in einem anderen US Bundestaat ansässig und planen ein Projekt , das ausschließlich dem Staat Georgia (z.B. Schülern, Studenten und Lehrern) zu Gute kommt.
  • Sie sind in Deutschland ansässig und planen ein Projekt mit deutlich erkennbarem Zusammenhang zum US Bundesstaat Georgia

Zusätzlich sollte Ihre Organisation die Voraussetzungen einer gemeinnützigen Organisation gemäß Paragraph 501(c)(3)  oder einem deutschen Äquivalent erfüllen.

FÖRDERRICHTLINIEN

Was wir fördern – Was wir nicht fördern

Ziel der Stiftung ist es, Organisationen zu unterstützen, deren leitende Mitarbeiter in der
Vergangenheit erfolgreich waren und denen die Förderung es erlaubt, neuen Ideen
nachzugehen oder besonderen Bedarf zu decken. Sowohl das Leitbild der eigenen
Organisation als auch das der Halle Foundation sollen hierbei immer zielführend sein.

Die Stiftung ist in der Regel nicht selbst an der Umsetzung eines Projektes beteiligt und
finanziert keine Aktivitäten auf unbestimmte Zeit. Es werden auch selten Projekte unterstützt, deren einziger Geldgeber die Halle Foundation wäre. Anträge, die nachweisen können, dass das Projekt zusätzliche finanzielle Unterstützung erhält, wie z.B. durch Gelder der eigenen Organisation, durch verdiente Einnahmen, Studienbeiträge o.ä. oder durch Drittfinanzierung (z.B. durch andere Stiftungen), erhalten bei der Auswahl höchste Priorität.


Die Stiftung finanziert ausdrücklich keinen der folgenden Punkte:

  • US-Organisationen, die nicht gemäß §501(c)(3) und als gemeinnützige Organisation eingestuft werden
  • Deutsche Organisationen, die (nach Einschätzung des Geschäftsführers der Stiftung)als nicht steuerlich und rechtlich gleichwertig mit gemeinnützigen Organisationen in den USA eingestuften werden
  • Organisationen ohne erkennbare Verbindung zum Bundesstaat Georgia
  • Verwaltungs- und Personalkosten
  • Kapitalkampagnen
  • Kirchen oder religiöse Organisationen
  • Schuldenerlass
  • Stiftungsausstattungen
  • Allgemeine operative Unterstützung
  • Zuschüsse an Einzelpersonen
  • Startup-Organisationen oder Startkapital

ANTRAGSVERFAHREN

Schritt 1

Durchsicht des Antragsverfahrens

Lesen Sie sich die Webseite der Stiftung genau durch und stellen Sie sicher, dass das
vorgeschlagene Projekt die Ziele der Stiftung vorantreibt und den Förderrichtlinien entspricht. Berücksichtigen Sie dabei besonders das Leitbild der Stiftung sowie das Antragsverfahren.

Zusätzlich werden Sie gebeten, unseren Muster-Förderantrag zu studieren, in dem Beispiele genannt und typische Fehler aufgezeigt werden.Antragsteller werden ermutigt, sich per Email oder Telefon vor der Antragstellung mit Fragen an den Geschäftsführer zu wenden.

Schritt 2

Den Antrag einreichen

Die Stiftung akzeptiert Anträge ausschließlich über ihr Online Portal. Von speziellen Ausnahmen abgesehen sollten keine Unterlagen per Post oder separater Email an die Stiftung geschickt werden.

Bitte beachten Sie, daß ein Antrag auch ein Projektbudget enthalten sollte, das in angemessenem Detail Einnahmen und Ausgaben darstellt und deutlich beschreibt, welche anderen Organisationen neben der Stiftung in welcher Höhe das Projekt unterstützen. Das Budget sollte in US Dollar aufgestellt sein.

Bitte dem Antrag keine zusätzlichen Materielien beifügen (wie z.B. Korrespondenz der Steuerbehörden, Bilanzen, Pressemeldungen oder Newsletter) Sollte während der Antragsbearbeitung zusätzliche Unterlagen benötigt werden, wird Sie der Geschäftsführer benachrichtigen.

Bitte stellen Sie keine Anträge für mehrere Projekte gleichzeitig. Jedes Projekt sollte als einzelner Antrag eingereicht eigereicht werden (Z.B. sollte eine Universität, die einen Studentenaustausch , eine Fakultätsfortbildung und eine Berufsförderungsmaßnahme plant, drei verschiedene Anträge stellen) Eine kurze Beschreibung und Geschichte Ihrer Organisation.

Schritt 3

Benachrichtigung über nächste Schritte, Fördervereinbarung und Berichtspflichten

In den meisten Fällen erhalten Antragsteller innerhalb einer Woche nach dem Vorstandstreffen eine E-Mail über die nächsten Schritte. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine E-Mail mit Förderbedingungen und Berichtspflichten, sowie dem Grant Agreement („Fördervereinbarung“), welches unterschrieben an die Stiftung zurückgesendet werden muss. Laden Sie sich ein Muster des Grant Agreement in englischer Sprache am Ende dieser Seite runter und lesen Sie es sich durch. Das Agreement sollte bereits vor Antragstellung genau überprüft werden, da Änderungen dieser Vorlage im Allgemeinen nicht zulässig sind.


In der Regel ist ein Abschlussbericht für einjährige Förderungen einen Monat nach Ende des Geschäftsjahres fällig, in dem die finanziellen Mittel vollständig aufgebraucht wurden. Bei mehrjährigen Förderungen verlangt die Stiftung jedes Jahr einen Zwischenbericht und zusätzlich einen Abschlussbericht nach Projektende.

Grant Agreement