Erfahren Sie mehr über die Halle Foundation
Über Claus Halle
Claus Halle war ein internationaler Geschäftsmann und Philanthrop. Er wurde 1927 im
deutschen Schwelm geboren und während des Zweiten Weltkriegs als Jugendlicher zum
Militärdienst eingezogen, bevor er sich 1945 den Amerikanern ergab. Nach seiner Freilassung
begann seine bemerkenswerte Karriere bei Coca-Cola, für die er zunächst in Essen
(Deutschland) als Auslieferer arbeitete. In den folgenden 45 Jahren stieg er innerhalb des
Unternehmens in leitende Positionen auf. So war er Geschäftsführer von Coca-Cola
Deutschland, Geschäftsführer von Coca-Cola Europa und schließlich Senior Executive Vice
President der Coca-Cola Company und Geschäftsführer von Coca-Cola International. Den
Großteil seines Lebens verbrachte er in Atlanta, Georgia, in den USA.
Über die Stiftung
1986 gründete Claus Halle die Halle Foundation mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland nachhaltig zu fördern und zu stärken.
Seit Halles Tod 2004 wird die Stiftung als unabhängige gemeinnützige Organisation betrieben. Sie ist gemäß §501(c)(3) des Internal Revenue Code (das Bundessteuergesetz der Vereinigten Staaten) steuerbefreit und wird nach §509(a)(3) desselben als gemeinnützige Organisation
eingestuft. Mit Hauptsitz in Atlanta, Georgia, wird die Stiftung voneinem Kuratorium bestehend aus vier Treuhändern geleitet und von einem hauptamtlichen Geschäftsführer verwaltet.
Die Halle Foundation verfolgt das Ziel, gegenseitiges Verständnis, das Wissen über- und voneinander, sowie die Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland im europäischen Kontext zu fördern. Unter diesem Leitbild unterstützt die Stiftung, vor allem durch
finanzielle Zuschüsse, Projekte und Aktivitäten aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Technologie, Handel, Sprachen, Bildung und internationale Beziehungen. Die Stiftung gewährt sowohl deutschen als auch US-amerikanischen Organisationen Zuschüsse, wobei diese zum
Großteil auf in den USA ansässige gemeinnützige Organisationen im Sinne des §501(c)(3) sowie deren steuerliche Äquivalente in Deutschland beschränkt sind. Den Wünschen des Gründers entsprechend werden die meisten US-Zuschüsse an Organisationen und Institutionen vergeben, die entweder im Bundesstaat Georgia tätig sind bzw. eine erkennbare enge Verbindung zu ihm besitzen.