Berichterstattung

Alle Zuschussempfänger sind verpflichtet, der Stiftung einen schriftlichen Bericht sowie eine finanzielle Abstimmung vorzulegen. Für Projekte, die für ein Jahr oder weniger finanziert werden, ist ein einziger Bericht erforderlich. Für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren sind ein Zwischenbericht und ein Abschlussbericht erforderlich. Die Fristen für die Berichte sind in der Finanzhilfevereinbarung zwischen der Foundation und dem Begünstigten festgelegt.

Alle Berichte müssen über das Meldeportal eingereicht werden, das Sie hier finden:

Link zum Grant Reporting Portal

Der finanzielle Abgleich sollte in einem Format erstellt werden, das mit dem mit dem Antrag eingereichten Budget identisch ist, damit die Stiftung Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Kosten und Einnahmen nach Einzelposten feststellen kann. Die Beträge sollten in US-Dollar angegeben werden.

Alle nicht verwendeten Zuschussmittel müssen bis zum Ablauf der Berichtsfrist an die Stiftung zurückgegeben werden.