
Zuschussfähigkeit
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses durch die Stiftung Halle ist, dass das vorgeschlagene Projekt bzw. die vorgeschlagene Aktivität direkt zur Förderung des Kernauftrags der Stiftung beiträgt, nämlich der Förderung von Verständnis, Wissen und Freundschaft zwischen den Menschen in Deutschland und den Vereinigten Staaten.
Zusätzlich, Um für eine Förderung in Frage zu kommen, muss Ihre Organisation eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- eine Organisation mit Sitz in Georgien, oder
- eine nicht in Georgia ansässige Organisation in den Vereinigten Staaten mit einem Projekt, das ausschließlich Begünstigten im Bundesstaat Georgia dient (z. B. Studenten oder Lehrern aus Georgia), oder
- Eine in Deutschland ansässige Organisation mit einem Projekt, das einen erkennbaren Bezug zu Georgien hat.
Schließlich sollte der Zuschussempfänger in den meisten Fällen eine öffentlich geförderte 501(c)(3)-Organisation sein, oder im Falle einer deutschen Organisation das Äquivalent einer amerikanischen öffentlich geförderten 501(c)(3)-Organisation, um für eine Förderung in Frage zu kommen.