
FAQ
Bevor Sie sich bewerben
Woher weiß ich, ob meine Organisation für eine Förderung in Frage kommt?
Förderungswürdig sind (1) in den USA ansässige 501(c)(3) gemeinnützige und staatliche Organisationen und (2) deren deutsche Entsprechungen, die in jedem Fall die Mission der Stiftung teilen, die deutsch-amerikanischen Beziehungen zu stärken und die Freundschaft und das Verständnis zwischen den Völkern beider Länder zu fördern. Genaue Angaben zur Förderungswürdigkeit finden Sie hier.
Wann und wie oft prüft die Stiftung Zuschussanträge?
Das Kuratorium der Stiftung prüft zweimal im Jahr – in der Regel im Mai/Juni und im November/Dezember eines jeden Jahres – die Vergabe von Zuschüssen. Die Fristen für die Prüfung von Anträgen während dieser beiden Förderzyklen werden auf der Website der Stiftung weit im Voraus veröffentlicht und streng eingehalten.
Gibt es geografische Beschränkungen für die Vergabe von Zuschüssen durch die Stiftung?
Ja. Obwohl sehr seltene Ausnahmen gemacht werden, beschränkt die Stiftung ihre Zuwendungen auf Projekte, die einen direkten Bezug zum Bundesstaat Georgia haben und die die Beziehungen zwischen dem Staat und Deutschland stärken. Insbesondere sind Zuschüsse auf (i) in Georgien ansässige Organisationen oder (ii) nicht in Georgien ansässige Organisationen (einschließlich deutscher Organisationen) für Projekte beschränkt, die hauptsächlich in Georgien stattfinden oder georgischen Begünstigten dienen (z.B. Studenten aus Georgien).
Welche Art von Programmen fördert die Stiftung Halle?
Eine Liste der jüngsten von der Stiftung geförderten Projekte finden Sie hier. Sie vermittelt einen guten Eindruck von der Vielfalt der von der Stiftung unterstützten karitativen, kulturellen und bildungsbezogenen Programme und Aktivitäten.
Was wird von der Stiftung nicht finanziert?
- Organisationen, die die auf der Seite „Förderungswürdigkeit“ der Website der Stiftung beschriebenen allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllen
- Jährliche Betriebsbeihilfe
- Kapital-Kampagnen
- Kirchen oder religiöse Organisationen
- Schuldenerlass
- Ausstattungen
- Einzelpersonen
- Darlehen
- Politische Kampagnen oder Lobbying-Aktivitäten
- Private Stiftungen
- Berufsverbände
Gewährt die Stiftung mehrjährige Zuschüsse?
Die Stiftung gewährt keine Zuschüsse mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren.
Während des Bewerbungsverfahrens
Muss ich den Antrag der Stiftung verwenden?
Ja. Alle Förderanträge müssen über das Antragsportal eingereicht werden, das auf der Website der Stiftung im Abschnitt „Wie wir arbeiten“ zugänglich ist. Zusätzlich zu dem ausgefüllten Antrag müssen die Antragsteller einen Finanzplan hochladen. Zusätzliche Unterlagen können ebenfalls hochgeladen werden, sind aber nicht erforderlich, es sei denn, sie werden von den Mitarbeitern der Foundation ausdrücklich verlangt. Technische Fragen zur Einreichung von Anträgen können an Nathan Howrey gerichtet werden unter nhowrey@thehallefoundation.org.
Wie kann ich meine Chancen auf eine Förderung durch die Stiftung Halle erhöhen?
Auf der Website der Stiftung finden Sie zahlreiche Hinweise zur Erstellung eines überzeugenden Finanzierungsantrags. Diese Informationen können hier abgerufen werden.
Wie lege ich einen ordnungsgemäßen Haushaltsplan vor?
Neben dem Textteil des Antrags müssen die Antragsteller auch einen Finanzplan für ihr Projekt hochladen. Ein Musterbudget finden Sie hier. Die Stiftung bevorzugt Budgets, die dem Musterformat folgen und einfach und leicht zu lesen sind. In den Budgets sollten alle voraussichtlichen Finanzierungsquellen und die wichtigsten Kategorien der voraussichtlichen Ausgaben in angemessener Detailtiefe aufgeführt sein. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung keine Kostenkategorien wie „Unvorhergesehenes“, „Rücklagen“, „Verwaltungskosten“ usw. finanziert und der Haushaltsplan diese auch nicht enthalten sollte.
Nach der Bewerbung
Was passiert nach der Bewerbung?
Die Mitarbeiter der Stiftung nehmen eine vorläufige Prüfung des Antrags vor und stellen fest, ob er die Schwellenkriterien für eine Prüfung durch den Stiftungsrat erfüllt. Erfüllt der Antrag diese Kriterien nicht, teilen die Mitarbeiter dies dem Antragsteller innerhalb von ein oder zwei Wochen nach der Prüfung mit. Andernfalls setzen die Mitarbeiter den Antrag auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Kuratoriums. Die Mitarbeiter werden sich gelegentlich mit Fragen an den Antragsteller wenden oder ihn um die Einreichung zusätzlicher Informationen bitten.
Wann erfahre ich, ob mein Zuschussantrag angenommen wurde oder nicht?
Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses wird den potenziellen Zuschussempfängern innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung des Kuratoriums mitgeteilt, auf der der Vorschlag geprüft wird. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine Zuschussvereinbarung, die von einem bevollmächtigten Vertreter des Zuschussempfängers unterzeichnet und an die Stiftung zurückgeschickt werden muss, bevor die Mittel ausgezahlt werden. Eine Kopie der Standardvereinbarung der Foundation finden Sie hier. (Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen der Vereinbarung im Allgemeinen nicht verhandelt oder geändert werden können).
Wann und wie erhalte ich meine Fördermittel?
Alle Zuschussmittel werden elektronisch über die Zahlungsplattform der Stiftung, Bill, ausgezahlt. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, ihre Bankdaten anzugeben und sich anderweitig in Bill zu registrieren, um elektronische Zahlungen zu erhalten. Es liegt in der Verantwortung des Zuschussempfängers, die Stiftung zu benachrichtigen, wenn er bereit ist, die Mittel in Empfang zu nehmen, und die Auszahlung der Mittel erfolgt in Abhängigkeit vom Zeitplan des Projekts. (Den Antragstellern wird empfohlen, Anträge auf Auszahlungen zurückzuhalten, bis die Organisation bereit ist, mit den Kosten zu beginnen, damit die Gelder so lange wie möglich produktiv von der Stiftung investiert werden können).
Darf ich die Nachricht über mein Stipendium veröffentlichen?
Es steht Ihnen frei, die Unterstützung durch die Foundation innerhalb Ihrer Organisation und in Ihrer Kommunikation mit anderen potenziellen Spendern zu erwähnen. Die Stiftung verlangt keine Anonymität, strebt aber auch keine Publicity für ihre Fördertätigkeit an. Es ist unsere Absicht, dass die Zuwendungsempfänger die Anerkennung und Aufmerksamkeit erhalten, die ihnen für ihre Bemühungen und Programme gebührt. Bitte stimmen Sie sich mit der Foundation ab, wenn Sie Medieninterviews, Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen über bestimmte Grants und/oder die Foundation wünschen.
Berichterstattung
Ist eine Berichterstattung über meinen Zuschuss erforderlich?
Ja. Alle Zuschussempfänger müssen einen Abschlussbericht (und in einigen Fällen einen Zwischenbericht) über die Verwendung der Zuschussmittel vorlegen. Die Berichte werden über das Portal auf der Website der Foundation eingereicht und erfordern Antworten auf bestimmte Fragen. Außerdem müssen Sie einen abgestimmten Finanzplan vorlegen, aus dem hervorgeht, inwieweit die Ausgaben von dem ursprünglich vorgeschlagenen Finanzplan abgewichen sind. Quittungen und andere Belege sind in der Regel nicht erforderlich. Ein Muster des Abschlussberichts und des abgestimmten Budgets finden Sie hier.
Woher weiß ich, wann meine Fortschritts-/Abschlussberichte fällig sind?
Die Fristen für die Berichterstattung sind in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt, die der Zuschussempfänger bei der Bewilligung der Finanzhilfe unterzeichnet.
Wie kann ich auf das Meldeportal zugreifen?
Das Portal zur Einreichung eines Berichts finden Sie hier. Sobald Sie sich angemeldet haben, klicken Sie auf die Registerkarte „Anforderungen“ und Sie können alle Berichte sehen, die für Ihre Förderung fällig sind.
Veranstaltungen im Haus Halle
Was ist das Halle Haus?
Das Halle Haus ist der ehemalige Wohnsitz von Claus Halle, dem Gründer der Stiftung, und seiner Frau Marianne. Das Haus befindet sich auf einem fast 20 Hektar großen, hügeligen Waldgrundstück inmitten des Stadtteils Buckhead und steht unter Naturschutz. Nach seinem Tod vermachte Claus Halle das Haus der Stiftung, damit sie es für ihre karitativen und pädagogischen Zwecke nutzen kann.
Welche Art von Veranstaltungen kann ich auf dem Gut Halle durchführen?
Die Nutzung des Hauses Halle ist auf Veranstaltungen beschränkt, die den wohltätigen Auftrag der Stiftung unterstützen. Die meisten Veranstaltungen werden von den Stipendiaten der Stiftung oder anderen gemeinnützigen Partnern gemeinsam mit der Stiftung ausgerichtet. Zu den Veranstaltungen gehören Seminare, Vorträge, Konzerte, Ausstellungen, gemeinnützige Tagungen, Spendenaktionen, Orientierungsveranstaltungen und Nachbesprechungen für Studenten, die an von der Stiftung geförderten Bildungsreisen teilnehmen, Empfänge für deutsche Regierungsvertreter, Studenten und Lehrer usw.
Die Stiftung gestattet nicht die Vermietung oder Nutzung des Hauses für Firmen- oder Privatveranstaltungen (z. B. Hochzeitsempfänge, Betriebsausflüge usw.).
Wie kann ich beantragen, eine Veranstaltung im Gut Halle mit auszurichten?
Bitte senden Sie eine E-Mail an den stellvertretenden Direktor Nathan Howrey (nhowrey@thehallefoundation.org) mit Ihrem Veranstaltungsvorschlag und möglichen Terminen.
Wie groß können Veranstaltungen im Haus Halle sein?
Das Haus kann bis zu 80 Gäste beherbergen. Allerdings sind die Parkplätze auf dem Grundstück auf 25 Fahrzeuge begrenzt. Größere Gruppen müssen in der Regel auf Mitfahrgelegenheiten, Fahrgemeinschaften oder einen Van-Shuttle zurückgreifen.
Welche Kosten werden von der Stiftung Halle für Veranstaltungen übernommen?
Die Stiftung übernimmt die meisten oder alle Kosten, die mit einer Wohltätigkeitsveranstaltung verbunden sind, einschließlich der Bewirtung (mit Ausnahme von alkoholischen Getränken) und der Unterstützung beim Parken. Die Stiftung kann auch begrenzte A/V-Unterstützung, Sitzplätze für bis zu 65 Personen und die Nutzung des Klaviers der Stiftung anbieten.
Welche weiteren Einschränkungen gibt es für Veranstaltungen auf dem Gut Halle?
Das Grundstück wird im Rahmen einer von der Stadt Atlanta erteilten Sondernutzungsgenehmigung betrieben, die Einschränkungen in Bezug auf Außenbeleuchtung und Lärm, Parkverbote auf der Straße und Betriebszeiten vorsieht. Weitere Einzelheiten zu den Beschränkungen sind bei Nathan Howrey zu erfragen.